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Bedarfsgemeinschaft- Rechner Bürgergeld-/Grundsicherungsbedarf 2026 berechnen

Berechnen Sie in Sekunden, wie hoch der monatliche Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld / Grundsicherungsgeld) ausfällt. Der Rechner summiert die offiziellen Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde: Alleinstehende 563 €, je Partner 506 €, Kinder je nach Alter 471/390/357 €), addiert angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und zieht das anrechenbare Einkommen ab.

Bedarfsgemeinschaft berechnen (Schätzung)

Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst die erwerbsfähige(n) leistungsberechtigte(n) Person(en), deren Partner und die minderjährigen Kinder im Haushalt (§ 7 Abs. 3 SGB II).

angemessene Kosten, ohne Heizung

alle Einkünfte der BG (pauschal)

Vereinfachtes Rechenbeispiel für die Alleinstehend / Monat

563,00 €

Regelbedarf 563,00 € + Wohnung/Heizung 0,00 €

So wurde gerechnet:

  • Erwachsene in der BG: 1 × RBS 1 (563,00 €) = 563,00 €
  • Regelbedarf gesamt: 563,00 €
  • Kosten für Unterkunft und Heizung: 0,00 €
  • Anrechenbares Einkommen: 0,00 €
  • Bedarf gesamt: 563,00 €

Rechenbeispiel, kein Rechtsanspruch. Vereinfachte Berechnung ohne Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung), ohne detaillierte Einkommensanrechnung und ohne Angemessenheitsprüfung der Miete. Die Regelbedarfsstufen entsprechen der Nullrunde 2026 (§ 8 SGB II). Bitte prüfen Sie die Höhe gegen die aktuelle BMAS-Verordnung und Ihren Bescheid.

Maßgeblich ist allein Ihr Originalbescheid. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Sozialrecht.

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So berechnen Sie den BG-Bedarf in 4 Schritten

  1. Zusammensetzung der BG festlegen. Geben Sie an, ob 1 Erwachsener (Alleinstehend/Alleinerziehend, RBS 1 = 563 €) oder 2 Erwachsene als Paar in der Bedarfsgemeinschaft leben (je RBS 2 = 506 €).
  2. Kinder nach Alter eintragen. Erfassen Sie die minderjährigen Kinder der BG nach Altersgruppen – 0–5 Jahre (RBS 6, 357 €), 6–13 Jahre (RBS 5, 390 €) und 14–17 Jahre (RBS 4, 471 €). Der Rechner summiert die Regelbedarfsstufen automatisch.
  3. Kosten für Unterkunft und Heizung eintragen. Tragen Sie die monatliche Bruttokaltmiete und die Heizkosten ein. Das Jobcenter übernimmt nur die „angemessenen“ Kosten – der Rechner gibt eine unverbindliche Schätzung ohne Angemessenheitsprüfung.
  4. Einkommen vereinfacht abziehen. Tragen Sie das aggregierte Nettoeinkommen ein. Es wird vollständig abgezogen; individuelle Freibeträge und Absetzungen werden nicht berechnet.

Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde)

Personenkreis in der BGMonat
RBS 1 – Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
RBS 2 – volljährige Partner in der BG, je Person506 €
RBS 4 – Jugendliche 14 bis 17 Jahre471 €
RBS 5 – Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
RBS 6 – Kinder 0 bis 5 Jahre357 €

Die Stufen beruhen auf § 8 SGB II und der jährlichen Festsetzung durch das BMAS. Die Werte sind die offiziellen Regelbedarfsstufen der Nullrunde 2026; vergleichen Sie im Zweifel gegen die aktuelle Verordnung. Ausführlich erklärt: Regelsatz Grundsicherungsgeld 2026.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) ist der Personenkreis, dessen Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld – gemeinsam angerechnet wird. § 7 Abs. 3 SGB II definiert, wer dazugehört: die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person selbst, deren Partner und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder unter 25 können ebenfalls Teil der BG sein, wenn sie im Haushalt der Eltern leben und die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II erfüllen.

Nicht jede Wohngemeinschaft ist automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Entschieden wird nach dem „Einstehen füreinander“ – also ob Personen wirtschaftlich als Einheit leben. Bei Paaren greift seit dem 1. Januar 2023 ein Probejahr (§ 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II): Erst nach zwölf Monaten Zusammenlebens wird eine BG vermutet, vorher muss das Jobcenter das gegenseitige Einstehen im Einzelfall nachweisen.

Die Höhe des Bedarfs setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf (Summe der Regelbedarfsstufen je Mitglied), den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und eventuellen Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende, Schwangere oder behinderte Menschen). Abgezogen wird das anrechenbare Einkommen aller BG-Mitglieder, nach den jeweils anwendbaren Absetzungen. Das Rechenbeispiel bildet nur die Addition der Grundbeträge ab und zieht Einkommen ohne Freibetragsberechnung vollständig ab.

Grundsicherungsgeld-Rechenbeispiel

Regelbedarfsstufen sowie Wohn- und Heizkosten vereinfacht vergleichen.

Ratgeber: BG erklärt

Wer gehört dazu? § 7 SGB II, Probejahr, WG-Unterschied.

Widerspruchsfrist-Rechner

Bescheid erhalten? Frist automatisch berechnen (§ 84 SGG).

Häufige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld (Grundsicherungsgeld)?

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) ist der Kreis von Personen, dessen Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld – zusammen angerechnet wird (§ 7 Abs. 3 SGB II). Dazu gehören die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, deren Partner und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Einstehen füreinander, nicht das bloße gemeinsame Wohnen.

Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft?

Zur BG gehören: (1) die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, (2) deren Partner (Ehe-, Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaft), (3) die im Haushalt lebenden Eltern unverheirateter minderjähriger Kinder und (4) deren minderjährige Kinder. Volljährige Kinder unter 25 können ebenfalls zur BG gehören, wenn sie im Haushalt der Eltern leben (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II). Seit 2023 greift beim neuen Partner ein „Probejahr“, bevor eine BG vermutet wird.

Wie hoch ist der Regelbedarf für eine Bedarfsgemeinschaft 2026?

Der Regelbedarf ergibt sich aus der Summe der Regelbedarfsstufen: Alleinstehende 563 € (RBS 1), jeder weitere Erwachsene in der BG 506 € (RBS 2), Jugendliche 14–17 Jahre 471 € (RBS 4), Kinder 6–13 Jahre 390 € (RBS 5) und Kinder 0–5 Jahre 357 € (RBS 6). 2026 gab es keine Erhöhung (Nullrunde). Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wie wird das Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet?

Die Einkommensanrechnung hängt von Einkommensart, Person und Abzügen ab. Das Rechenbeispiel zieht das eingegebene Nettoeinkommen vollständig ab und berechnet bewusst keine Freibeträge.

Ist der Bedarfsgemeinschaft-Rechner kostenlos und verbindlich?

Der Rechner ist kostenlos und dient der ersten Orientierung. Er liefert eine unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung und keinen Bescheid. Mehrbedarfe, Angemessenheitsprüfung der Miete und die detaillierte Einkommensanrechnung sind nicht enthalten. Maßgeblich ist allein Ihr Bescheid.

Worin unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Wohngemeinschaft?

In einer Wohngemeinschaft (WG) teilen sich Personen lediglich die Wohnung, ohne wirtschaftlich füreinander einzustehen. Jeder WG-Bewohner bildet grundsätzlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Bei einer echten BG hingegen werden Einkommen und Vermögen gemeinsam angerechnet – Partner und minderjährige Kinder gehören automatisch dazu.

Schätzung reicht nicht?

Sehen Sie anhand eines fiktiven Falls, wie mögliche Prüfpunkte strukturiert werden.

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